Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines 

Für die gesamte Geschäftsverbindung gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese gelten in jedem Falle nur für die Bestellung für die sie getroffen wurden. Der Besteller verzichtet auf eigene Geschäftsbedingungen. 

2. Angebot 

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Alle Angaben in Angeboten sowie den dazu gehörigen Unterlagen, Preislisten und Werbeprospekten wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An allen Zeichnungen, sowie den Beilagen dazu, behalten wir uns alle Eigentums- Urheberrechte vor.  

3. Export 

Da wir in verschiedenen Länder vertraglich gebunden sind, dürfen unsere Erzeugnisse nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis exportiert werden. Generalverträge für den Warenverkauf Export unterliegen streng den vereinbarten Verträgen mit den Generalimporteuren. Bei nicht Erfüllung der in den Verträgen genannten Vereinbarungen wird ein Umsatzverlust von 30% des Warenwertes fällig.   

4. Preise 

Die Berechnung erfolgt zu dem am Tag der Lieferung geltenden Preise. Alle Preise gelten ab Werk. Unseren Preisen liegen die zur Zeit der Auftragsbestätigung gültigen Lohn- und Materialkosten zugrunde. Sollten sich bis zum Tage der Lieferung Änderungen dieser Kosten ergeben, sind wir berechtigt, entsprechende Preiskorrekturen vorzunehmen.  

5. Lieferung und Lieferzeit 

Die Lieferung ins Ausland erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder Akkreditenbrief. Die Auslieferungen beginnen, wenn die genanten Sicherheiten vorliegen. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung. Die Lieferfristen werden von uns so festgelegt, dass sie aller Voraussicht nach eingehalten werden. können; sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird , unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen entbindet den Besteller nicht von seiner Abnahmeverpflichtung. Nach Erhalt der Ware ist diese sofort auf Schäden zu Prüfen spätestens nach 5 Tagen schriftlich zu reklamieren.  Die Auftragsbestätigung  muss sofort nach Erhalt per Fax, e Mail oder Post geprüft werden. Wenn diese abweicht, so ist diese innerhalb von 2 Tagen in schriftlicher Form an die Firma Schwab GmbH mit Begründung per Einschreiben zu senden.  

6. Sonderanfertigung / Serienfertigung

Produkte, die nach vorgelegtem Kundenwunsch angefertigt wurden, können und werden nicht zurückgenommen. Erfolgen Änderungen oder Abbestellungen solcher oder deren Produkte / Serienfertigung, so werden 50% des gesamten Auftragsbetrages plus die momentane gültige Mwst- sofort fällig.

7. Werkzeuge und Formen 

Alle Werkzeuge und Forme bleiben, auch wenn sie vom Kunden ganz oder teilweise bezahlt sind, unser Eigentum. Wir bewahren die Werkzeuge und Formen sorgfältig auf und pflegen sie. Für Schäden, die trotz sachgemäßer Behandlung auftreten, haften wir nicht, tragen vielmehr nur diejenigen Kosten der Instandsetzung, die mit der Fertigung unmittelbar zusammenhängen. Die durch Abnutzung entstehenden Kosten trägt der Besteller in jeglicher Art und Weise.     

8. Zahlungsbedingungen 

Unsere Lieferungen werden, soweit nichts anderes vereinbart wird,  innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum eingezogen. Teilzahlungen sind nicht erlaubt. Sind Teilzahlungen ohne Grund eingegangen, so werden 12 % des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet. Bankspesen und sonstige Kosten einer Zahlung, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach Überschreitung der Zahlungsfrist, durch ein nicht gedecktes Konto, tritt sofort ein Mahnbescheid mit 13,50 % Mahngebühren des Warenwertes in Kraft. Kommissionswaren werden nach 30 Tagen per Abbuchungsauftrag, Export Akkreditenbrief eingezogen. Erstlieferungen gehen per Nachnahme. Exportwaren gehen nur gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Akkreditenbrief. Wir sind berechtigt; Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigt Nach angemessener Fristsetzung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei zurücktreten von einer Auftragsbestätigung oder laufendem Auftrag, werden 50% des Auftragswertes in Rechnung gestellt oder verechnet. 

9. Verpackung und Versandkosten

Die Ware wird mangels besonderer Weisungen in branchenüblicher Weise verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Versandkosten werden erst kurz vor der Auslieferung nach Gewicht der bestellten Ware berechnet. 

10. Lieferung und Gefahrenübergabe 

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt; sie gelten als selbstständiges Geschäft. Mit der Übergabe an den Besteller, der Bahn, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr in jedem Fall, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über.  

11. Eigentumsvorbehalt 

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Besteller erst nach Bezahlung seiner gesamten Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit der Firma Schwab GmbH über. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von dem Besteller bezeichneten Warenlieferung bezahlt worden ist. Bei Laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben werden, gilt erst die Einlösung als Tilgung  

12. Gewährleistung 

Auf alle Teile eines Produktes, bei Skiroller innerhalb 24 Monaten. Verschleißteile sind ausgeschlossen. Hat der Besteller Änderungen oder Instandsetzungen ohne unsere vorherige Zustimmung selbst vorgenommen oder durch Dritte vornehmen lassen, so entfällt unsere Gewährleistung. Produkte für die Garantieleistungen beansprucht werden, müssen kostenfrei an uns gesandt werden. Das Benützen der Sportgeräte ist auf eigene Gefahr. 

13. Erfüllungsort 

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schönwald / Schwarzwald. Für vertragliche Beziehungen gilt das deutsche Recht.  

14. Wirksamkeit 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sei, so hat dieses keine Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen. Eine eventuelle unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie in wirksamer Form den beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

Schwab GmbH Mai 2016